
Kosten
Die Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sowohl diese als auch die anfallenden Gerichtsgebühren richten sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstands- (Streit-)wert. Die Gebühren können daher grundsätzlich nicht pauschal an dieser Stelle festgelegt werden. Dazu ist die genaue Kenntnis des jeweiligen Einzelfalles, des Sachverhaltes, erforderlich.
Daher sind konkrete Angaben zu den entstehenden Gebühren oder aber zu Honorarvereinbarungen im Rahmen eines per-sönlichen Gesprächs zu erörtern.
